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   BVerwG, 04.10.1965 - IV C 48.65   

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BVerwG, 04.10.1965 - IV C 48.65 (https://dejure.org/1965,2055)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1965 - IV C 48.65 (https://dejure.org/1965,2055)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1965 - IV C 48.65 (https://dejure.org/1965,2055)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fortgeltung der Landesgesetze über Enteignungsverfahren im Bereich der Energiewirtschaftsförderung - Enteignung von Grundflächen zur Errichtung eines Stausees - Fortgeltung eines Landesgesetzes über Enteignungsverfahren kraft reichsrechtlichen Gesetzesbefehls - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1966, 724
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 134.60

    Revisibilität von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften i.R.e.

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1965 - IV C 48.65
    Das Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 134.60 - (Buchholz BVerwG 310 § 137 VwGO Nr. 11 = DVBl. 1962, 370 = DÖV 1962, 107) behandelt einen Fall anderer Art, nämlich einen Rechtssatz, der im fremden Kompetenzbereich gerade und nur kraft Gesetzesbefehls des fremden Gesetzgebers gilt.
  • BVerwG, 13.02.1970 - IV C 41.67

    Rechtsmittel

    Seine Bestimmungen werden auch dadurch nicht revisibel, daß sich im vorliegenden Falle ihre Anwendbarkeit aus dem seinerseits bundesrechtlichen § 11 Abs. 2 EnergG ergibt (vgl. dazu die Urteile vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 48.65 - [DÖV 1, 966, 724] und vom 7. Juni 1967 - BVerwG IV C 153.65 - in VerwRspr. 19, 438 [442]).
  • BVerwG, 13.06.1967 - IV B 13.67

    Anforderungen an die Ungültigerklärung eines Bebauungsplanes durch ein

    Selbst wenn darin, was nicht einmal zutrifft, eine echte (bundesrechtliche) Verweisung auf das Landesrecht läge, würde dies, wie der erkennende Senat für einen anderen Zusammenhang bereits in seinem Urteil vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 48.65 - (DÖV 1966, 724 [725]) ausgesprochen hat, nicht zur Revisibilität der in Bezug genommenen landesrechtlichen Vorschriften führen.
  • BVerwG, 07.06.1967 - IV C 153.65

    Unterhaltung einer Stromleitung - Bebauung von Grundstücken - Zulässigkeit einer

    Daß andererseits seine Revisibilität auch nicht durch die bundesrechtlich begründete (§ 11 Abs. 2 EnergG) Anwendbarkeit herbeigeführt wird, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 48.65 - (DÖV 1966, 724) entschieden.
  • BVerwG, 11.03.1968 - IV B 54.67

    Sonderrechte von Energieversorgungsunternehmen für Enteignungsfälle -

    Die Verweisung auf landesrechtliche Vorschriften schließt die Anwendung auch materiellen Rechts der Länder ein, selbstverständlich mit der Einschränkung, die sich aus Art. 14 GG ergibt (vgl. hierzu auch Urteile des BVerwG vom 7. Juni 1967 - BVerwG IV C 153.65 -, vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 48.65 - und vom 7. November 1959 - BVerwG I C 1.58 -).
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